top of page

Psychotherapie ist pandemiebedingt auch via Videokonferenz (Skype, Zoom) oder Telefon möglich

Psychotherapeutische Einzelsitzung (60 min., inklusive Vor- und Nachbereitung)        € 120,-
Erstgespräch (45 min.)                               € 90,-                                                                                                                            

Eine Kostenteilrefundierung bzw. ein Kostenzuschuss durch die österreichischen Krankenkassen ist möglich.
Die jeweiligen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Therapiekosten:

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse):        € 31,50 (Einheit  á 60 min.    ab 01.01.2023)
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau):        € 40,-
SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen):        € 40,-

 

Hierfür ist ein Antrag auf Kostenzuschuss erforderlich. Ich unterstütze Sie gerne dabei.

Private Krankenversicherungen: Die Wahlarztversicherung umfasst auch gedeckelte Leistungen der Psychotherapie.
Ihre konkrete vorhandene Polizze sollte die Information enthalten, ob die Rückerstattung von psychotherapeutischen Leistungen in Österreich in Ihrem Vertrag gedeckt sind oder nicht.

Voll finanzierte Kassenplätze derzeit  nicht möglich (Stand: 01.01.2023).    Auf Anfrage biete ich Sozialtarife an.

Selbsterfahrung á 50 min. für Psychologie- und Psychotherapie-Student*innen:        € 90,-
Supervision á 50    min. (Fachausbildung Klinische Psychologie / Gesundheitspsychologie und Psychotherapeutisches Propädeutikum):        € 85,-

Klinisch-psychologische Diagnostik: Die Kosten werden je nach Dauer und Umfang verrechnet: € 90,- bis € 120,- je Einheit (60 min.)

Frequenz bzw. Häufigkeit der Termine

Üblicherweise arbeite ich in wöchentlicher Frequenz mit meinen Patient*innen bzw. Klient*innen. In Einzelfällen können je nach Störungsbild oder Belastungen häufigere Termine in bestimmten Therapiephasen notwendig sein. Die Dauer der Psychotherapie lässt sich erst nach einer ausführlichen Anamnese und einer Abklärungsphase abschätzen. Bei fortgeschrittener Therapie können im Einzelfall auch 14-tägige oder monatliche Termine sinnvoll sein.

Absageregelung von Terminen

Vereinbarte Termine sollten, wenn notwendig

(z.B. im Krankheitsfall), spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten wird die Einheit in Rechnung gestellt. Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.

Entzückendes Küken

Verschwiegenheitspflicht

Ich unterliege gemäß § 37 des Psychologengesetzes und § 15 des Psychotherapeutengesetzes einer Verschwiegenheitspflicht. Alle Ihre persönlichen Informationen werden streng vertraulich behandelt. Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass ich mich von der Schweigepflicht durch eine Unterschrift Ihrerseits entbinden lassen möchte (z.B. zwecks Rücksprache mit Ihrem*r Vertrauensarzt*ärztin). Dies wird in einem Gespräch, bei dem SIe ausführliche Informationen erhalten und Ihre Fragen beantwortet werden, geklärt.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

erfolgt nach dem Datenverarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Sicherheitsvorkehrungen aufgrund von SARS-CoV-2

In der psychotherapeutischen Praxis werden Sicherheitsmaßnahmen verstärkt umsetzt, um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu minimieren.

bottom of page